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Möchte die betroffene Person oder möchten die Angehörigen den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen?

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Seit dem 1. Januar 2017 werden die bisher als »Betreuungs- und Entlastungsangebote« bekannten Leistungen jetzt neu als »Angebote zur Unterstützung im Alltag« bezeichnet.

Mit dem Entlastungsbetrag können Kosten finanziert werden, die im Zusammenhang entstehen mit der Inanspruchnahme von

  • Leistungen zugelassener Dienste im Bereich Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung, wie z.B. Einkaufsservice, Reinigung des Haushaltes, Wäsche waschen, Betten beziehen, Fenster putzen, Gardienen abnehmen, waschen, aufhängen..Kleinreparaturen im Haushalt

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Wir sind im PflegeNetz Sachsen gelistet unter Büro- & Haushaltsservice Yvonne Annett Lotze  , wo wir unsere zugelassenen Entlastungsangebote anbieten. Eine genaue Beschreibung und weitere Informationen erhalten sie ebenfalls auf der Internetseite PflegeNetz Sachsen unter Leistungen.

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Zusatzleistungen zur Pflege

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